"Bau der Straße S10 Stettin – Piła auf dem Abschnitt Ende der Umgehungsstraße Stargard – Beginn der Umgehungsstraße Piła (mit der Anschlussstelle "Koszyce") mit Ausnahme der Umgehungsstraße der Stadt Wałcz, Abschnitt 2: Anschlussstelle "Stargard Wschód" /ohne Kreuzung/ - Anschlussstelle "Suchań" /ohne Kreuzung/" - Vertragsunterzeichnung
Der Vorstand der Budimex S.A. gibt bekannt, dass am 5. Juli 2024 ein Vertrag zwischen der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen, Niederlassung Stettin, und Budimex S.A. über die Aufgabe „Bau der Straße S10 Stettin – Piła auf dem Abschnitt vom Ende der Umgehungsstraße Stargard bis zum Beginn der Umgehungsstraße Piła (mit der Anschlussstelle „Koszyce“) mit Ausnahme der Umgehungsstraße Wałcz, Abschnitt 2: Anschlussstelle „Stargard Wschód“ /ohne Kreuzung/ – die Anschlussstelle „Suchań“ /ohne Kreuzung/“ abgeschlossen wurde
Die Information, dass das Angebot der Budimex SA als das höchste bewertet und als das günstigste ausgewählt wurde, wurde am 19. Februar 2024 im aktuellen Bericht Nr. 11/2024 und am 13. März 2024 im aktuellen Bericht Nr. 23/2024 bereitgestellt.
Auftragswert: 366.166.760,93 PLN netto
Datum des Beginns der Arbeiten: ab dem Datum des Vertragsabschlusses durch beide Parteien
Datum der Fertigstellung der Arbeiten: 39 Monate ab dem Datum des Vertragsabschlusses (die Winterperioden werden nicht in die Zeit der Fertigstellung der Arbeiten eingerechnet)
Gewährleistungsfrist für größere Arbeiten: bis zu 15 Jahre
Gewährleistungsfrist: 60 Monate ab dem im Übernahmezertifikat angegebenen Datum
Anzahlung: von 1% bis 10% der akzeptierten Bruttovertragssumme
Zahlungsfrist: bis zu 30 Tage ab dem Datum der Lieferung der Mehrwertsteuerrechnungen an den Auftraggeber, die für die in den Zahlungsbescheinigungen bescheinigten Beträge ausgestellt wurden
Erfüllungsbankgarantie: 10% der akzeptierten Bruttovertragssumme
Maximaler Wert der vom Auftragnehmer gezahlten Vertragsstrafe: 20 % der akzeptierten Nettovertragssumme
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter Angleichung der Höhe der Vertragsstrafe eine ergänzende Entschädigung in Höhe des tatsächlich erlittenen, im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer entstandenen oder zu entstehenden Schäden zu verlangen.
Übrige Vertragsbedingungen weichen nicht von Marktstandards ab.
Der Wert des Auftrags übersteigt die Schwelle von 196.030 Tsd. PLN netto.