Bau der Straße S10 Stettin – Piła auf dem Abschnitt am Ende der Umgehungsstraße Stargard – Beginn der Umgehungsstraße Piła (mit der Anschlussstelle "Koszyce") mit Ausnahme der Umgehungsstraße Wałcz Abschnitt 6, Anschlussstelle Łowicz Wałecki (mit der Anschlussstelle) – Anschlussstelle Piecnik (ohne Anschlussstelle) – Vertragsunterzeichnung
Der Vorstand der Budimex S.A. gibt bekannt, dass am 30.10.2024 ein Vertrag zwischen der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen, Niederlassung Stettin, und Budimex S.A. über den "Bau der Straße S10 Stettin – Piła auf dem Abschnitt vom Ende der Umgehungsstraße Stargard bis zum Beginn der Umgehungsstraße Piła (mit der Anschlussstelle "Koszyce") mit Ausnahme der Umgehungsstraße Wałcz, Abschnitt 6 abgeschlossen wurde, Kreuzung Łowicz Wałecki (mit der Kreuzung) – Anschlussstelle Piecnik (ohne Kreuzung)"
Information, dass unser Angebot im Ausschreibungsverfahren am höchsten bewertet wurde
und als die vorteilhaftesten ausgewählt wurden am 19.02.2024 im aktuellen Bericht Nr. 14/2024 und am 13.03.2024 im aktuellen Bericht 26/2024 veröffentlicht.
Auftragswert: 437.439.230,00 PLN netto
Datum des Beginns der Arbeiten: ab dem Datum des Vertragsabschlusses durch beide Parteien
Datum der Fertigstellung der Arbeiten: 39 Monate ab dem Datum des Vertragsabschlusses (die Winterperioden sind in der Zeit der Fertigstellung der Arbeiten nicht enthalten)
Gewährleistungsfrist für größere Arbeiten: bis zu 15 Jahre
Gewährleistungsfrist: 60 Monate ab dem im Übernahmezertifikat angegebenen Datum
Anzahlung: von 1% bis 10% der akzeptierten Bruttoauftragssumme
Zahlungsbedingungen: bis zu 30 Tage ab dem Datum der Lieferung der Mehrwertsteuerrechnungen an den Auftraggeber, die für die in den Zahlungsbescheinigungen bescheinigten Beträge ausgestellt wurden
Erfüllungsbankgarantie: 10% der akzeptierten Bruttoauftragssumme
Höchstbetrag der vom Auftragnehmer zu zahlenden Vertragsstrafe: 20 % der akzeptierten Nettoauftragssumme
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter Angleichung der Höhe der Vertragsstrafen eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, die auf die Höhe des tatsächlich erlittenen, im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer entstandenen oder zu entstehen drohenden Schaden umsetzt.
Übrige Vertragsbedingungen weichen nicht von Marktstandards ab.
Der Auftragswert übersteigt die Schwelle von 196.030 Tsd. PLN netto.