Der Vorstand von Budimex S.A. gibt bekannt, dass PKP Polskie Linie Kolejowe S.A. am 28.06.2024 das Unternehmen darüber informiert hat, dass sein Angebot im Ausschreibungsverfahren für die Ausführung der Aufgabe mit dem Titel „Abschnitt A – Bauarbeiten an den Eisenbahnlinien Nr. 201, Abschnitt Kościerzyna – Somonino“ und Nr. 214 Somonino – Kartuzy, die im Rahmen des Projekts „Arbeiten an der alternativen Verkehrsroute Bydgoszcz – Dreistadt“ durchgeführt wurden, am höchsten bewertet wurde.

Dies bedeutet nicht, dass das Angebot von Budimex S.A. als das günstigste ausgewählt wurde, da das Verfahren zur Bewertung des Angebots noch nicht endgültig abgeschlossen ist.
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Angebotswert: 1.284.235.699,12 PLN netto

Grundauftrag Teil A:
Nettopreis: 1 158 734 402,53 PLN
Bruttopreis: 1 425 243 315,11 PLN

Grundauftrag Teil B:
Nettopreis: 117 121 919,95 PLN
Bruttopreis: 144 059 961,54 PLN

Option Nr. 1:
Nettopreis: 5 555 037,24 PLN
Bruttopreis: 6 832 695,81 PLN
Option Nr. 2:
Nettopreis: 2 824 339,40 PLN
Bruttopreis: 3 473 937,46 PLN

Datum des Beginns der Arbeiten: am nächsten Tag nach Vertragsunterzeichnung
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Datum des Abschlusses der Arbeiten:
1) Dauer des Hauptauftrags (Zeit bis zur Fertigstellung): 42 Monate ab dem Startdatum
2) Option 1 Ausübungszeitraum: 108 Monate ab dem Datum des Ablaufs des Mängelmeldezeitraums für den Basisumfang.
3) Option 2 Ausführungsfrist: wird vom Auftraggeber in der Erklärung über die Ausübung der Option Nr. 2 angegeben, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Mängelmeldefrist für den Grundauftrag, und wenn der Auftraggeber die Option Nr. 1 ausübt – bis zum Abschluss ihrer Umsetzung.

Garantiezeit: 72 Monate

Garantiezeit: 72 Monate
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Anzahlung: nicht mehr als 10% der akzeptierten Vertragssumme für den Basisumfang
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Zahlungsfrist: 30 Tage ab dem Datum der Zustellung einer korrekt ausgestellten Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer an den Auftraggeber
Künstler
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Bankgarantie für gute Leistung: 5 % des gesamten Bruttopreises für den im Angebot angegebenen Basisumfang abzüglich der Bruttokosten für den Ersatztransport, vorbehaltlich der Bestimmungen von Punkt 21 des IDW.
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Der Höchstbetrag der vom Auftragnehmer gezahlten Vertragsstrafe:
Die Gesamtsumme der in diesem Unterabschnitt berechneten Vertragsstrafen darf 20 % des Nettowerts der Arbeiten im Geltungsbereich von Teil A des Basisanwendungsbereichs nicht überschreiten, mit der Maßgabe, dass, wenn die in Punkt t) genannte Vertragsstrafe (Vertragsstrafe für den Rücktritt vom Vertrag aus Gründen, die dem Auftragnehmer zuzurechnen sind) erhoben wurde, die Gesamtsumme der verhängten Vertragsstrafen 30 % des Nettowerts der Arbeiten im Geltungsbereich von Teil A des Basisanwendungsbereichs nicht übersteigt.

Übrige Vertragsbedingungen weichen nicht von Marktstandards ab.
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Der Wert des Angebots überschreitet die Schwelle von 196.030 Tausend PLN netto.