Menü

Wir arbeiten auf der Grundlage gemeinsamer Werte

Verhaltensregeln für Auftragnehmer der Budimex SA

Bei Budimex wollen wir ehrgeizige Geschäftsziele mit Partnern verfolgen, die unsere Werte teilen. Aus diesem Grund legen wir im Auftragnehmerkodex Erwartungen an die Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Ethik und Menschenrechte fest. Hier sind unsere Regeln:

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die geschäftliche und berufliche Tätigkeit des Auftragnehmers erfolgt in strikter Übereinstimmung mit dem an allen Orten seiner Tätigkeit geltenden Recht.

Ethische Integrität

Die geschäftliche und berufliche Tätigkeit des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter (und unter “Arbeitnehmern” verstehen wir sowohl Personen, die Arbeiten auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags als auch auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge ausführen) wird unter Achtung der Integrität und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Ehrlichkeit, der Vermeidung jeder Form von Korruption sowie den Bedingungen und Bedürfnissen der einzelnen daran beteiligten Unternehmen ausgeübt. Der Auftragnehmer fördert bei seinen Mitarbeitern Wertschätzung und Respekt für das Handeln in Übereinstimmung mit diesen Regeln.

Achtung der Menschenrechte

Alle Aktivitäten des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter werden unter Achtung der Menschenrechte und öffentlichen Freiheiten durchgeführt, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten sind.

Die oben genannten Grundprinzipien führen zu folgenden Verpflichtungen:
Beziehungen zu den Mitarbeitern und zwischen
  • den Mitarbeitern Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die Schaffung eines Arbeitsumfelds, das frei von jeglicher Art von Diskriminierung und Verhalten ist, das durch jede Art von Gewalt gekennzeichnet ist.
  • Alle Mitarbeiter werden von ihren Vorgesetzten, Untergebenen und Kollegen fair und respektvoll behandelt.
  • Der Auftragnehmer stellt seinen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zur Verfügung und verpflichtet sich, die Unfallschutzmaßnahmen ständig zu aktualisieren und die einschlägigen Vorschriften an allen Orten, an denen er tätig ist, strikt einzuhalten.
  • Alle Mitarbeiter sind für die strikte Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich. Sie sind auch angehalten, die ihnen zugewiesenen Geräte bei der Durchführung gefährlicher Arbeiten angemessen zu verwenden, ihren Kollegen und Untergebenen Kenntnisse über den Arbeitsschutz zu vermitteln und die Anwendung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen zu fördern.
  • Der Auftragnehmer erlaubt oder nutzt weder die Arbeit von Minderjährigen noch verwendet er in seiner Geschäftstätigkeit Produkte und Dienstleistungen, die sich aus ihrer Arbeit ergeben. Gleichzeitig kümmert sie sich um die Erfüllung der Vorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation in Bezug auf Minderjährige.
Kein Inhalt zum Anzeigen.