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Verpflichtungen gegenüber Dritten und dem Markt
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Aktivitäten zu unterlassen, die als unlauterer Wettbewerb gelten, und verpflichtet sich, für die Einhaltung der gesetzlichen Normen zum Schutz der Wettbewerbsgrundsätze zu sorgen.
  • Der Vertragspartner darf keine Behörden und Regierungsbeamten bestechen und seinen Mitarbeitern verbieten, unrechtmäßige Zahlungen jeglicher Art, Geschenke, Spenden oder Gefälligkeiten zu leisten und von Dritten zu erhalten, die nicht unter die übliche Marktaktivität fallen oder die aufgrund ihres Wertes, ihrer Art oder ihrer Umstände die Entwicklung der kommerziellen, offiziellen und beruflichen Beziehungen, an denen das Unternehmen beteiligt ist, beeinträchtigen können. Der Auftragnehmer legt als Hauptleitlinie seiner Geschäftstätigkeit das Streben nach der Erreichung der höchsten Qualität der erbrachten Dienstleistungen fest.
  • Der Auftragnehmer ist bemüht, die Erwartungen seiner Kunden so gut wie möglich zu erfüllen und bemüht sich, deren Bedürfnisse im Vorfeld kennenzulernen.
  • Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind dafür verantwortlich, sich um die ihnen anvertrauten Vermögenswerte des Unternehmens zu kümmern und sie vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer, rechtswidriger oder betrügerischer Verwendung zu schützen.
  • Der Auftragnehmer garantiert die Achtung der Vertraulichkeit der Daten, die über Dritte gespeichert sind.