05.03.2024

Bau der Umgehungsstraße Drezdenko – Phase IV

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Am 4. März 2024 fand am Kreisverkehr Jan Kiliński (DW 158) der feierliche Startschuss für den „Bau der Umgehungsstraße Drezdenko – Stufe IV“ durch einen symbolischen „Spatenstich“ statt.

Am 05.06.2023 wurde die Vereinbarung über die Kofinanzierung aus dem staatlichen Straßenentwicklungsfonds für die Umgehungsstraße mit dem Namen „Bau der Umgehungsstraße Drezdenko – Phase IV“ unterzeichnet.

Wert der Aufgabe 119.925.000,00 PLN, einschließlich:

  • Kofinanzierung des Fonds (50%) – 59.962.500,00 PLN
  • Eigenbeitrag der Woiwodschaft Lubuskie – 51.962.500,00 PLN
  • Kofinanzierung der Gemeinde Drezdenko – 8.000.000,00 PLN

Auftragnehmer der Bauarbeiten: BUDIMEX S.A. mit Sitz in Warschau.

Vertrag unterzeichnet am 04.12.2023, Auftragswert: 108.458.417,25 PLN

Geplanter Fertigstellungstermin der Investition: 4. Quartal 2019. 2026

Die Investition erstreckt sich über den Abschnitt von der Kreuzung der Landesstraßen Nr. 156 und 160 bis zur Kreuzung mit der Landesstraße Nr. 158. Die fertiggestellte Aufgabe wird ein Teil der Provinzstraße Nr. 160 sein, es wird eine Straße der Klasse G mit einer Gesamtlänge von 3,56 km gebaut.

Die Ausführung der vierten Etappe der Investition wird es ermöglichen, die Stadt Stettin aus dem Zentrum zu entfernen. Auf Drezdenko entfällt ein erheblicher Teil des Verkehrs von Radfahrzeugen, insbesondere von Lastkraftwagen. Derzeit verlaufen Provinzstraßen in kompakten, oft historischen Gebäuden, was bedeutet, dass die Anwohner übermäßigem Lärm, Abgasemissionen und Gebäuden Erschütterungen ausgesetzt sind.

Geplanter Investitionsumfang

  • Neubau eines Streckenabschnitts von DW 156/160 bis DW 158 mit einer Länge von
    3,56 km,
  • Bau einer Brücke und Überführung über die Rz. Noteć und Stara Noteć mit einer Länge von 345 m und einem Eisenbahnviadukt mit einer Länge von 18 m,
  • Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung der Provinzstraßen 156/160,
  • Bau von Hofübergängen und Durchgängen für Kleintiere,
  • Rekonstruktion und Bau von Durchlässen,
  • Bau von Gehwegen innerhalb des Kreisverkehrs,
  • Bau eines Regenwasserabflusssystems,
  • Bau von Gräben,
  • Bau der Beleuchtung des Kreisverkehrs und der Zufahrtsstraßen zum Kreisverkehr,
  • Rekonstruktion von Kollisionen mit externen Geräten,
  • Bau von Verkehrssicherheitseinrichtungen (Sicherheitsbarrieren).