08.12.2022

Kommentar zu den Informationen über die Umweltentscheidung für S19 Białystok West – Ploski

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Unter Bezugnahme auf den Börsenbericht Nr. 72/2022 erklärt der Vorstand der Budimex S.A., dass aufgrund der Entscheidung der Justizbehörden (des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Warschau), unabhängig vom Auftragnehmer oder Investor, die Entscheidung des Generaldirektors für Umweltschutz vom 4. Juni 2021 über die Umweltbedingungen und die vorangegangene Entscheidung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Białystok für die Planung und den Bau der Schnellstraße S19 auf dem Abschnitt Białystok West aufgehoben wurden – Ploski. Auf der Grundlage dieser Entscheidung wurde der Vertrag Budimex – Białystok West – Księżyno abgeschlossen.

Diese Entscheidung gilt auch für Abschnitte, die im Rahmen des Planungs- und Bausystems von zwei anderen Generalunternehmern der Strecke S19 entworfen wurden, und steht nicht im Zusammenhang mit Planungsarbeiten.

Der Grund für den Rücktritt vom Vertrag ist weder Budimex S.A. noch dem Investor, d.h. GDDKIA, zuzurechnen. Die von Budimex auf der Grundlage des bestehenden Umweltbeschlusses durchgeführten Planungsarbeiten wurden durchgeführt und können für weitere Arbeiten nach Erhalt eines neuen Umweltbeschlusses verwendet werden.Wir stehen in ständigem Kontakt mit GDDKiA, um Lösungen zu erarbeiten, die darauf abzielen, so schnell wie möglich eine neue Umweltentscheidung zu erhalten.