16.01.2023
Pressemitteilung der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen (GDDKiA)
Der Woiwode Pommern hat einen ZRID-Beschluss für den längsten Abschnitt der Strecke S6 in der Woiwodschaft Pommern zwischen Leśnice und Bożepole Wielkie erlassen. Dank dieser Investition werden die Autofahrer in der Lage sein, schneller in Richtung der Dreistadt zu fahren, und die Einwohner von Lębork werden in der Lage sein, schneller zur südlichen Umgehungsstraße der Stadt zu fahren. Der Auftragnehmer für die Investition ist Budimex.
– Die Schnellstraße S6 wird Stettin mit der Dreistadt verbinden. Im Dezember haben wir die Kaschubische Route für Autofahrer zugänglich gemacht, und jetzt hat der Woiwode die Genehmigung erteilt, ihre Fortsetzung in Richtung Słupsk zu bauen. Das ist eine gute Nachricht für alle, denen ein kohärentes Verkehrsnetz in Polen am Herzen liegt. Ein solches kohärentes Netz wird von der derzeitigen Regierung aufgebaut „, sagte Infrastrukturminister Andrzej Adamczyk.
– Die Arbeiten am Bau des restlichen Teils der S6 nehmen Fahrt auf. Die finanziellen Garantien von 2020 bedeuten, dass heute nichts mehr der Fertigstellung des S6-Baus im Wege stehen wird. Wie wichtig diese Investition ist, können wir sehen, wenn wir auf der bereits eröffneten Kaschubischen Route fahren. Und bald fahren sie den ganzen Weg zwischen der Dreistadt und Lębork, Słupsk und Koszalin – sagt Regierungssprecher, Minister Piotr Müller.
Über die Aufgabe
Die Entscheidung über die Genehmigung für die Durchführung der Straßeninvestition (ZRID) mit der Strenge der sofortigen Vollstreckbarkeit ermöglicht den Beginn der Bauarbeiten vor Ort. Die Schnellstraße S6 zwischen Leśnice bei Lębork und Bożepole Wielkie wird eine zweispurige Straße mit zwei Fahrspuren in jede Richtung und einem Nothaltestreifen sein. Auf der Strecke mit einer Länge von ca. 22 km werden folgende Knotenpunkte gebaut: Lębork Süd, Lębork Ost, Łęczyce und die Anschlussstelle Bożepole Wielkie werden erweitert.
Im Rahmen der Investition ist der Bau von 17 großen Ingenieurbauwerken, darunter zwei Überführungen, sowie 11 kleineren Bauwerken geplant, m.in. Straßen, die sich mit der zukünftigen Schnellstraße kreuzen, werden neu gebaut, und es werden Zufahrtsstraßen gebaut, um den Zugang zu einzelnen Grundstücken zu ermöglichen. Die Strecke wird mit einer Infrastruktur zum Schutz der Umwelt ausgestattet – Tierübergänge, akustische Bildschirme, Entwässerungssystem und Regenwasseraufbereitung.
Dank des Baus der Schnellstraße wird die Durchfahrt auf diesem Abschnitt der S6 um die Hälfte verkürzt und die Sicherheit und der Fahrkomfort verbessert. Die Strecke wird ein großer Investitionsanreiz für die angrenzenden Gebiete sein, da sie durch Kreuzungen mit dem Schnellstraßennetz verbunden sind.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Vertrag über die Umsetzung dieser Investition am 29. Juli 2021 unterzeichnet wurde. Der Auftragnehmer ist Budimex, und der Auftragswert beträgt über 718,6 Mio. PLN. Die ersten Fahrzeuge werden 2025 auf der neuen Strecke unterwegs sein.
Bisher in Arbeit
Ende letzten Jahres haben wir drei Abschnitte der Schnellstraße S6 zwischen Bożepole Wielkie und Gdynia mit einer Länge von ca. 42 km in Betrieb genommen. Ein Abschnitt der Umgehungsstraße der Metropolregion Tri-City befindet sich zwischen den Anschlussstellen Chwaszczyno und Żukowo bereits im Bau. Weitere fünf Schnellstraßenabschnitte warten auf die Entscheidung des ZRID: vier zwischen Słupsk und Leśnica und der verbleibende Teil der Umgehungsstraße der Metropolregion Tri-City. Wir sollten sie sukzessive in der ersten Hälfte dieses Jahres erhalten.
Zahlung von Entschädigungen für Immobilien
Der Erlass des ZRID-Beschlusses legt unter Androhung der sofortigen Vollstreckbarkeit die Grenzen des Gebiets fest, das für den Bau der Straße übernommen werden soll, und ermöglicht die Einleitung des Entschädigungsverfahrens für die zugunsten der Staatskasse übernommenen Grundstücke. Das Verwaltungsverfahren zur Festsetzung der Höhe der Entschädigung wird von der Woiwodschaft Pommern durchgeführt. Von ihm ernannte unabhängige Sachverständige – Immobiliengutachter – schätzen den Wert der Immobilie, der die Grundlage für den Erlass eines Entschädigungsbescheids bildet. Der Entschädigungsbeschluss wird die Grundlage für die Zahlung einer Entschädigung für die beschlagnahmten Immobilien durch GDDKiA sein.
Moze Ruszac Budowa Kolejnego Odcinka S6